Folge 35 – Mietrecht (Teil 2)

In der heutigen Folge wird der zweite Teil des materiell rechtlichen Mietrechts besprochen. Gegenstand ist das Wohnraummietrecht, welches sowohl in der Praxis, als auch im Examen äußerst relevant ist. Zu den einzelnen Vorschriften werden bedeutsame Entscheidungen des Bundesgerichtshofes der letzten Jahre aus dem Bereich des Wohnraummietrechts vorgestellt. Begrüßung und Ergänzung zu Folge 28: * Folge 28 – Zustellungsrecht, Fristenberechnung und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand* § 178 Abs. 1 Nr. 1 ZPO Begründung und Regelung eines Wohnraummietverhältnisses: * § 549 BGB* § 550 BGB* § 551 BGB* § 553 BGB* BGH, Urteil vom 08.01.2014, Az.: VIII ZR 210/13 – Untervermietung an Touristen Betriebskosten und Mieterhöhung: * § 556 BGB* § 557 BGB* § 558 BGB* § 558a BGB* § 558b BGB* BGH, Urteil vom 29.04.2020, Az.: VIII ZR 355/18 – Die Form- und Fristregelungen der §§ 558a und 558b BGB sind Teil des materiellen Rechts (insoweit Aufgabe entgegenstehender Rechtsprechung)* BGH, Urteil vom 16.10.2019, Az.: VIII ZR 340/18 – Keine Mieterhöhung aufgrund eines 20 jahre alten Mietspiegels* BGH, Urteil vom 29.03.2006, Az.: VIII ZR 191/05 – Zurückbehaltungsrecht laufender Betriebskosten bei nicht fristgerechter Abrechnung des Vermieters bei bestehendem Mietverhältnis*

Om Podcasten

Zielgruppe des Podcasts sind Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, die sich entweder bereits in der Zivilstation befinden oder diese abgeschlossen haben und den Podcast zur Wiederholung und Examensvorbereitung nutzen möchten. Für Referendarinnen und Referendare, die sich gerade auf das Examen vorbereiten, sollte der Podcast als Möglichkeit der Wiederholung dienen. Dies ist besonders nötig, da vor dem Staatsexamen die zivilrechtliche Arbeitsgemeinschaft am längsten zurückliegt. Zwar findet in Sachsen-Anhalt vor dem Examen noch eine zwangsvollstreckungsrechtliche Arbeitsgemeinschaft statt, in der auch die grundlegenden Strukturen der zivilrichterlichen Arbeitsweise wiederholt werden. Allerdings liegt hier der Fokus aus meiner Erfahrung doch noch eher auf der Vermittlung des „neuen“ Zwangsvollstreckungsrechts, so dass die Wiederholung oft zu kurz kommt. Der Podcast ist hinsichtlich seiner Kapitelmarken so konzipiert, dass diese erfahrenen Referendarinnen und Referendare entsprechend für sie nicht mehr relevante Teile überspringen können.