Folge 37 – Das Recht auf Vergessenwerden

Die heutige Folge beschäftigt sich mit dem recht aktuellen Thema des datenschutzrechtlichen „Rechts auf Vergessenwerden“. Es werden die Rechtsprechungshistorie und die diesbezüglichen Entwicklungen dargestellt. Abschließend erfolgt ein Hinweis zum potentiellen Auftreten dieser Problematik in einer Klausur. Zur Wiederholung: Folge 20 – Recht der Meinungsäußerung Rechtsprechungshistorie: * EGMR, Entscheidung vom 25.05.2004, Az.: 57597/00* Art. 7 GRCh* Art. 8 GRCh* Art. 51 GRCh* Richtlinie 95/46/EG* Schlussanträge des Generalanwalts Niilo Jääskinen vom 25.06.2013 in der Rechtssache C-131/12 (Google Spain SL)* EuGH, Urteil vom 13.05.2017, Az.: C-131/12 (Google Spain SL)* Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 06.11.2019, Az.: 1 BvR 16/13* Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 07.07.2020, Az.: 1 BvR 146/17* Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 25.02.2020, Az.: 1 BvR 1282/17 Konkretisierende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes: * BGH, Pressemitteilung vom 27.07.2020 Nr. 95/2020 zu den Verfahren VI ZR 405/18 und VI ZR 476/18 (Entscheidungen werden verlinkt, sobald sie verfügbar sind).

Om Podcasten

Zielgruppe des Podcasts sind Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, die sich entweder bereits in der Zivilstation befinden oder diese abgeschlossen haben und den Podcast zur Wiederholung und Examensvorbereitung nutzen möchten. Für Referendarinnen und Referendare, die sich gerade auf das Examen vorbereiten, sollte der Podcast als Möglichkeit der Wiederholung dienen. Dies ist besonders nötig, da vor dem Staatsexamen die zivilrechtliche Arbeitsgemeinschaft am längsten zurückliegt. Zwar findet in Sachsen-Anhalt vor dem Examen noch eine zwangsvollstreckungsrechtliche Arbeitsgemeinschaft statt, in der auch die grundlegenden Strukturen der zivilrichterlichen Arbeitsweise wiederholt werden. Allerdings liegt hier der Fokus aus meiner Erfahrung doch noch eher auf der Vermittlung des „neuen“ Zwangsvollstreckungsrechts, so dass die Wiederholung oft zu kurz kommt. Der Podcast ist hinsichtlich seiner Kapitelmarken so konzipiert, dass diese erfahrenen Referendarinnen und Referendare entsprechend für sie nicht mehr relevante Teile überspringen können.