#022 Arbeitsschutz Kompakt Podcast– Wann darf eine SIFA eigentlich anfangen tätig zu werden?

Arbeitsschutz Kompakt Podcast - En podcast af Björn Kuiper | Donato Muro - Fredage

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Die erfolgreiche Teilnahme an dem Lehrgang allein genügt nicht den vom „Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ gestellten Anforderungen an die sicherheitstechnische Fachkunde. Danach sind in Verbindung mit den Vorgaben der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ neben dem erfolgreichen Abschluss eines staatlichen oder berufsgenossenschaftlichen Ausbildungslehrganges oder eines staatlich oder berufsgenossenschaftlichanerkannten Ausbildungslehrganges eines anderen Veranstaltungsträgers insbesondere folgende Anforderungen zu erfüllen: -Sicherheitsingenieure/-ingenieurinnen erfüllen die Anforderungen, wenn sie 1.berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen oder einen Bachelor- oder Masterabschluss der Studienrichtung Ingenieurwissen-schaften erworben haben, 2.danach eine praktische Tätigkeit in diesem Beruf mindestens 2 Jahrelang ausgeübt haben. -Personen, welche die vorstehenden Anforderungen nicht erfüllen aber überein Hochschul-/Fachhochschulstudium verfügen, dürfen von einem Arbeitgeber nur als Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt werden, wenn der Arbeitgeber über eine entsprechende behördliche Ausnahmegenehmigungnach § 7 Abs. 2 Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure undandere Fachkräfte für Arbeitssicherheitverfügt. -Sicherheitstechniker/innen erfüllen die Anforderungen, wenn sie 1. eine Prüfung als staatlich anerkannter Techniker erfolgreich abgelegt haben, 2. danach eine praktische Tätigkeit als Techniker mindestens 2 Jahre lang ausgeübt haben. -Sicherheitsmeister/innen erfüllen die Anforderungen, wenn sie 1.die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben, 2.danach eine praktische Tätigkeit als Meister mindestens 2 Jahre lang ausgeübt haben. Die Anforderungen erfüllt auch, wer ohne Prüfung als staatlich anerkannter Techniker bzw. ohne Meisterprüfung mindestens 4 Jahre als Techniker bzw. Meister oder in gleichwertiger Funktion tätig war. Bei einem Branchenwechsel der Fachkraft für Arbeitssicherheit entscheidet der Unfallversicherungsträger über den erforderlichen Umfang an zusätzlicher bereichsbezogener Fortbildung. Gesponsert wird dieser Podcast von: Sicherermitarbeiter K & M Beratungs,- Sachverständigen und Ingenieurgesellschaft mbH Frohnstraße 43 40789 Monheim am Rhein ☎️02173 / 93 77 640 🖥www.sicherermitarbeiter.com

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