Georg Grosz verurteilt

Auf den Tag genau - En podcast af Jan Fusek, Fabian Goppelsröder und Robert Sollich

In den vier Jahren Auf den Tag genau ist uns ein Artikel immer wieder begegnet – es geht um die Kunstfreiheit und angebliche Angriffe auf die öffentliche Moral. Es nehmen Teil: ein oder mehrere Kunstwerke, ein Künstler und ein Verleger als Angeklagte, eine prominente Figur aus der Kunstwelt als entlastender Gutachter und ein Gericht, das geistig noch im Kaiserreich lebt und den Künstler verurteilt und die Vernichtung des Kunstwerks befiehlt – es ändern sich lediglich die Namen der Beteiligten. Im Februar 1924 war (nicht zum ersten und zum letzten Mal) der Maler und Graphiker Georg Grosz an der Reihe. Es ging um eine Mappe “Ecce Homo”, die der Malik-Verlag veröffentlicht hatte. Sieben Farb- und 27 schwarz-weiß Abbildungen führten zu einer Anklage wegen der Verbreitung unzüchtiger Schriften. Auch das Gutachten von Max Liebermann verhinderte nicht, dass das Gericht ihn verurteilte unter Berufung auf das „Schamgefühl des normal empfindenden Menschen“. Die Vossische kommentiert das Urteil in ihrer Ausgabe vom 17. Februar 1924 zusammen mit Paula Rosa Leu.

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