Aufbau und Ablauf der IHK-Abschlussprüfung in den IT-Berufen – IT-Berufe-Podcast #180
IT-Berufe-Podcast - En podcast af Stefan Macke - Mandage
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Um den Aufbau und den Ablauf der Abschlussprüfung in den IT-Berufen geht es in der einhundertachzigsten Episode des IT-Berufe-Pocasts. Inhalt * Die Teile der Abschlussprüfung sollten allen Auszubildenden und Ausbilder:innen geläufig sein, da die drei Jahre der Ausbildung hauptsächlich auf diese Prüfung hinarbeiten. * Der Aufbau der Abschlussprüfung ist für alle IT-Berufe identisch, die Inhalte unterscheiden sich aber natürlich. Insbesondere die Dauer und die Inhalte der Projektarbeit sind berufsspezifisch. * Es gibt insgesamt 7 verschiedene IT-Berufe. * Fachinformatiker:in * Anwendungsentwicklung * Systemintegration * Daten- und Prozessanalyse * Digitale Vernetzung * IT-System-Elektroniker:in * Kaufmann/Kauffrau für Digitalisierungsmanagement * Kaufmann/Kauffrau für IT-System-Management * Der Großteil (60%) der Inhalte der schriftlichen Prüfung (GAP Teil 1 und WiSo) ist für alle Berufe gleich. * Achtung: Die IHK-Prüfungen sind bundesweit einheitlich, aber in Baden-Württemberg laufen sie anders als in den übrigen 15 Bundesländern. Die folgenden Ausführungen gelten daher ggfs. nicht für Prüfungen in Baden-Württemberg. Aufbau der Abschlussprüfung Wer es ganz genau wissen will, schaut am besten in die jeweilige Berufsverordnung: * Fachinformatiker:in Anwendungsentwicklung * Fachinformatiker:in Systemintegration * Fachinformatiker:in Daten- und Prozessanalyse * Fachinformatiker:in Digitale Vernetzung * IT-System-Elektroniker:in * Kaufmann/Kauffrau für Digitalisierungsmanagement * Kaufmann/Kauffrau für IT-System-Management Die folgenden Zitate stammen aus der FIAusbV. Teil 1 (der gestreckten Abschlussprüfung) Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung findet im Prüfungsbereich Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes statt. Dieser Prüfungsteil ist für alle IT-Berufe identisch. Im Prüfungsbereich Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1. Kundenbedarfe zielgruppengerecht zu ermitteln, 2. Hard- und Software auszuwählen und ihre Beschaffung einzuleiten, 3. einen IT-Arbeitsplatz zu konfigurieren und zu testen und dabei die Bestimmungen und die betrieblichen Vorgaben zum Datenschutz, zur IT-Sicherheit und zur Qualitätssicherung einzuhalten, 4. Kunden und Kundinnen in die Nutzung des Arbeitsplatzes einzuweisen und 5. die Leistungserbringung zu kontrollieren und zu protokollieren. (FIAusbV §9 Abs. 2)