Häufige Fragen zum Berichtsheft – Anwendungsentwickler-Podcast #52

IT-Berufe-Podcast - En podcast af Stefan Macke - Mandage

Für viele Auszubildende zählt das Führen des Ausbildungsnachweises – des Berichtshefts – nicht gerade zu den Lieblingstätigkeiten. Es wird also Zeit, sich in der zweiundfünfzigsten Episode des Anwendungsentwickler-Podcasts einmal eingehender mit ihm auseinanderzusetzen. Inhalt Von vielen Azubis wird das Berichtsheft als nervige Pflicht angesehen, aber es gibt auch einen konkreten Grund, warum es erforderlich ist. Und mit ein wenig Einsatz kann das Führen des Berichtshefts sogar Spaß machen. Warum muss ich überhaupt ein Berichtsheft führen? Laut § 43 (Zulassung zur Abschlussprüfung) des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) „Berufsbildungsgesetz (BBiG)“) gilt: Zur Abschlussprüfung ist zuzulassen, […] wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie vorgeschriebene schriftliche Ausbildungsnachweise geführt hat […] Das bedeutet, dass man nur zur Prüfung zugelassen wird, wenn man sein Berichtsheft ordnungsgemäß geführt hat. U.a. in § 7 (Berichtsheft) der Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik wird darüber hinaus das Berichtsheft für die IT-Berufe noch etwas genauer beschrieben: Der Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihm ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Der Ausbildende hat das Berichtsheft regelmäßig durchzusehen. Es gibt also eine eindeutige gesetzliche Regelung zum Berichtsheft. Und daran hat sich jeder Ausbildungsbetrieb, aber auch jeder Azubi zu halten. Wir schauen in der Prüfung auch durchaus in die Berichtshefte und nehmen Stichproben von den vermittelten Inhalten. Gerade bei etwas schlechteren Prüflingen ist häufig die Frage, ob der Ausbildungsbetrieb eine Mitschuld trägt. Und das lässt sich nur anhand der Ausbildungsinhalte nachweisen. Und genau dieser wichtige Grund spricht auch aus Sicht des Prüflings für die korrekte Pflege des Berichtshefts. Es ist nämlich der einzige schriftliche Nachweis für ein Fehlverhalten des Ausbildungsbetriebs. Wenn der Ausbildende den Azubi drei Jahre lang nur Kaffee kochen lässt und das auch immer brav im Berichtsheft unterzeichnet hat, hat der Azubi später bei Problemen in der Abschlussprüfung die Möglichkeit, sich über das Ausbildungsunternehmen zu beschweren. Natürlich sollte man nicht bis zur Abschlussprüfung damit warten. Also wenn im ersten Jahr außer einfachen Hilfstätigkeiten kein ausbildungsrelevanter Inhalt im Berichtsheft steht, wird es als Azubi Zeit, tätig zu werden und die zuständige IHK zu kontaktieren. Wann sollte ich das Berichtsheft pflegen? Ich kenne einige Azubis, die das Führen des Berichtshefts nicht so ernst nehmen, und teils kurz vor der Prüfung Nachtschichten einlegen, um ein Berichtsheft zu produzieren. Das würde ich definitiv nicht empfehlen! Zusätzlich dazu, dass damit der gesamte Sinn des Berichtshefts hinfällig wird, ist es auch einfach schwierig, sich Ausbildungsnachweise für drei Jahre aus den Fingern zu saugen. Und wenn man dann noch alle Nachweise mit dem gleichen Datum unterschreibt, macht man es dem Prüfungsausschuss leicht, den Schwindel zu erkennen. Eine vernünftige Ausbilderin wird darauf achten, dass das Berichtsheft regelmäßig geführt wird und den notwendigen Qualitätsanforderungen genügt. Rechtschreibfehler usw. sollten also im Berichtsheft nicht auftauchen. Auch sollte das Berichtsheft regelmäßig ausgedruckt und abgeheftet werden,

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