Blitzer-Skandal: Trotz Verbot – Beamter macht munter weiter | Rechtsanwalt Christian Solmecke

WBS.LEGAL - En podcast af Christian Solmecke

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Private Dienstleister dürfen durch Städte nicht mit der Verkehrsüberwachung beauftragt werden. So entstandene Bußgeldbescheide sind rechtswidrig, urteilte das OLG Frankfurt bereits 2017 und zuletzt im November und im Dezember 2019. Ein Beamter der Stadt Kassel setzte diese lukrative Praxis jedoch mit einem privaten Dienstleister fort. Ob er sich damit strafbar machte, musste das OLG Frankfurt entscheiden.

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