Knöllchen auf Privatparkplatz: Muss ich den Fahrer verpetzen? | Rechtsanwalt Christian Solmecke

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Es gibt sie vor vielen Supermärkten oder Krankenhäusern: Parkplätze, die privat bewirtschaftet werden. Wer hier ein „Knöllchen“ wegen zu langen Parkens kassiert, muss zahlen. Wirklich? Muss ich als Halter zahlen, wenn ich jemandem mein Auto geliehen habe? Muss ich den Fahrer „verpetzen“? Diese Frage hat heute der BGH entschieden.

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