Neues drastisches Versammlungsgesetz: Bald für Demo in den Knast?
WBS.LEGAL - En podcast af Christian Solmecke

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Ein neues Versammlungsgesetz für Nordrhein-Westfalen – das plant derzeit die Landesregierung NRW und hat dafür am 27. Januar einen Gesetzesentwurf in den Landtag eingebracht. Ziel des Gesetzes soll es sein, klare und verständliche Regelungen für Demonstrationen und Kundgebungen zu schaffen, die sich an der heutigen Zeit orientieren. Ein eigenes Landesversammlungsgesetz würde eine Neuheit für NRW bedeuten. Denn bis heute gibt es für Versammlungen keine eigenen landesrechtlichen Regelungen, sodass gemäß Art. 125a GG das Versammlungsgesetz des Bundes gilt. Wenn das Land nun aber Gebrauch von seiner Gesetzgebungskompetenz macht und ein eigenes Versammlungsgesetz erlässt, verliert das Bundesversammlungsgesetz seine Geltung im Bundesland.