# 71 Vorläufige Vollstreckbarkeit 2 (vV ohne Sicherheitsleistung)

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„Vergeudung kann sinnvoll sein, weil man dadurch schlüssig zeigt, dass man mehr als genug besitzt, und etwas zu vergeuden hat.“ – so formulierten die israelischen Biologen Amotz und Avishag Zahavi ihr „Handicap-Prinzip“. Oder, wie es Christian Walz im Gespräch mit Richard Ademmer, beide Richter und AG-Leiter, in dieser zweiten Folge zur vorläufigen Vollstreckbarkeit kundig zusammenfasst: „Damit kann man Dinge erklären, die eigentlich keinen Sinn ergeben.“ Wie eben das Pfauenrad, das den Pfau am Fliegen hindert. Was das mit dem Tenor zur vorläufigen Vollstreckbarkeit (VV, oder eben Pfau-Pfau) zu tun hat? Auch dieser kann Eure Urteilsklausur am Fliegen hindern – muss es aber nicht! Christian und Richard fächern in dieser zweiten Folge zur VV die Systematik der §§ 708, 711 und 713 ZPO so klar und konzise auf, wie ein Pfau sein…Ihr wisst schon. Viel Spaß beim Hören! Folge "# 70 Vorläufige Vollstreckbarkeit 1 (Grundlagen)" bei Spotify, Apple und YouTube Kapitelmarken: 00:00 Einleitung 04:33 Art der Sicherheitsleistung / § 108 ZPO 09:59 Bezifferte Sicherheitsleistung 14:30 Unbezifferte Sicherheitsleistung / § 709 ZPO 16:37 "Gemischt bezifferte-unbezifferte“ Sicherheitsleistung 19:20 in Höhe des "jeweils zu vollstreckenden" Betrages 21:19 Prüfungsschema und Sicherungsmodelle 22:45 vV ohne Sicherheitsleistung und ohne Abwendungsbefugnis, § 708 Nr. 1-3 ZPO 28:34 vV ohne Sicherheitsleistung und mit Abwendungsbefugnis, § 708 Nr. 4-11 ZPO 30:57 § 708 Nr. 11 ZPO 35:47 Tenorierung bei §§ 708 Nr. 11 Var. 1, 711 S. 1 ZPO 40:40 § 713 ZPO 44:06 Tenorierung bei §§ 708 Nr. 11 Var. 1, 711 S. 1 und S. 2, 709 S. 2 ZPO 49:44 “Gemischt bezifferte-unbezifferte" Abwendungsbefugnis 53:32 Tenorierung bei §§ 708 Nr. 11 Var. 2, 711 S. 1 und S. 2, 709 S. 2 ZPO 59:11 Fazit http://www.refpod.de http://www.instagram.com/ref.pod/ E-Mail: [email protected] Disclaimer: Der Podcast beinhaltet ausschließlich persönliche Ansichten der Podcasterinnen und Podcaster und insbesondere keine offiziellen Standpunkte der Justizprüfungsämter.

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