Geschenke, Vorteile, Einnahmen: Was ist vom Influencer, YouTuber, Instagrammer, Blogger und Podcaster zu versteuern? Teil 2
Steuern sparen Gewinne steigern - En podcast af Steuerberaterin Sabine Banse-Funke Vesting & Partner
Kategorier:
Wie sind Sacheinnahmen, Geschenke, Vorteile, Gratisprodukte zu versteuern und in welcher Höhe? Muss was versteuert werden, wenn man Produkte zum Vorführen, Bewerben oder Testen erhält? Kann das Auftrag gebende Unternehmen die Steuer übernehmen und bezahlen? Sind auch Geschenke und Vorteile beim Influencer, Tester und Blogger zu versteuern? Wie werden die Sacheinnahmen und Geschenke der Höhe nach bei der Steuer beim Influencer und Instagrammer angesetzt und versteuert? Was ist mit Vorteilen und Geschenken beim Influencer und YouTuber, die beruflich genutzt werden? Sind alle Geschenke, Sacheinnahmen, Vorteile vom Influencer und Instagrammer zu versteuern und gibt es einen Bagatellbetrag? https://www.vesting-stb.de/erbschaftsteuer-schenkungsteuer-steuern-einfach-sparen-beim-erben-und-schenken-durch-ausnutzen-der-steuerfreibetraege-fuer-das-erbe-die-erbschaft-und-schenkung/ Was sind Streuwerbeartikel, die nicht versteuert werden müssen? https://www.vesting-stb.de/geschenke-an-geschaeftsfreunde-was-ist-von-der-steuer-absetzbar-wann-zahlt-der-schenker-steuern-auf-geschenke/#Was_sind_Streuwerbeartikel Was ist eine persönliche Aufmerksamkeit, die der Influencer nicht versteuern muss? Ist das Unternehmen verpflichtet, die Pauschalsteuer nach § 37 b EStG für Geschenke und Vorteile zu tragen oder kann es im Rahmen eines Wahlrechts frei entscheiden, ob es die Pauschalsteuer für den Influencer übernehmen möchte? In welchen Fällen kann das Unternehmen die Pauschalsteuer für den Influencer übernehmen, welche Voraussetzungen gelten für die Pauschalversteuerung und wie hoch ist diese? https://www.vesting-stb.de/geschenke-an-geschaeftsfreunde-was-ist-von-der-steuer-absetzbar-wann-zahlt-der-schenker-steuern-auf-geschenke/ Was ist mit Artikeln und Waren, die der Influencer und YouTuber zum Testen, zum Bewerben oder Vorführen erhält: Müssen die versteuert werden? Welche Besonderheiten bestehen bei der Umsatzsteuer für die Sacheinnahmen? Erfährt das Finanzamt von den Einnahmen des Influencers und Bloggers, wenn diese nicht erklärt werden? Welche Konsequenzen ergeben sich bei fehlender Versteuerung der Einnahmen beim Influencer? Weiterlesen: https://www.vesting-stb.de/steuern-beim-influencer-youtuber-instagrammer-und-blogger-und-was-muss-versteuert-werden/ Für Anregungen, Feedback oder Themenwünsche nehmen Sie gern Kontakt mit Vesting & Partner auf oder vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Mail: [email protected] Tel: 0551/498010 Steuerberatung Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/ Lohn & Gehalt Personalwesen Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/personalwesen/ Unternehmensberatung: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/unternehmensberatung/ Für viele weitere Informationen, Impulse, Tipps und zum Nachlesen des Inhalts besuchen Sie uns gern auf unserem Blog https://www.vesting-stb.de/blog oder unserer Webseite https://www.vesting-stb.de/. Hier können Sie sich zum Newsletter anmelden https://www.vesting-stb.de/aktuelles/informationenfuerheilberufe/. Abonnieren Sie den Podcast, damit Sie keine Folge mehr verpassen https://www.vesting-stb.de/podcast! Besuchen, abonnieren und folgen Sie uns auf Facebook, XING, Twitter, Instagram, YouTube, LinkedIn, TikTok! Wenn Ihnen die Folge gefallen hat, würden wir uns über eine 5 Sterne Bewertung und eine kurze positive Rezension bei iTunes freuen. Sie tragen dazu bei, dass der Podcast in den Podcast Apps und auf diversen Plattformen leichter gefunden wird und somit noch mehr Zuhörer erreicht. Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung, Interpretation und Erfahrung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke wieder. Spätere Änderungen durch Änderung der Gesetze, Rechtsprechung und der Auffassung der Finanzverwaltung sind jederzeit möglich, können daher nicht berücksichtigt sein und werden nicht nachträglich berücksichtigt. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle einzelfallbezogene steuerliche oder rechtliche Beratung ersetzen und führen zu keiner vertraglichen Bindung. Die Gesetzesänderungen, der ständige Wandel durch Rechtsprechung, die Änderung der Auffassung der Finanzverwaltung oder deren andere Auffassung machen es notwendig, Haftung und Gewähr generell auszuschließen. Bis bald. Ihre Sabine Banse-Funke