Steuertipp: 10 Steuertipps für 2020, um noch Steuern zu sparen
Steuern sparen Gewinne steigern - En podcast af Steuerberaterin Sabine Banse-Funke Vesting & Partner
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Da das Jahr langsam zu Ende geht, geben wir Ihnen heute in dieser Folge noch ein paar Steuertipps, wie Sie noch in 2020 zusätzlich Steuern sparen können. Wir haben uns 10 Steuertipps ausgesucht, die verschiedenste Bereiche betreffen, damit für jeden was dabei ist. 1. Steuertipp: Führen Sie Investitionen, Reparaturen oder Ausgaben noch in 2020 wegen der 3 %-Punkte Mehrwertsteuerersparnis durch https://www.vesting-stb.de/3-mehrwertsteuer-sparen-investitionen-reparaturen-noch-in-2020-durchfuehren-umsatzsteuersatzerhoehung-2021/ 2. Steuertipp: Nutzung der neuen Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau in 2020 Teil 1: https://www.vesting-stb.de/mit-der-neuen-sonderabschreibung-fuer-mietwohnungsneubau-einfach-steuern-sparen-teil-1/ Teil 2 https://www.vesting-stb.de/mit-der-neuen-sonderabschreibung-fuer-mietwohnungsneubau-einfach-steuern-sparen-teil-2/ 3. Steuertipp: Durch energetische Baumaßnahmen am Eigenheim bzw. eigenen Haus noch Steuern in 2020 sparen https://www.vesting-stb.de/durch-energetische-baumassnahmen-am-eigenheim-haus-bis-zu-40-000-e-steuern-und-geld-sparen/ 4. Steuertipp: Zahlen Sie die Beiträge der privaten Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung in 2020 voraus 018 https://www.vesting-stb.de/update-2020-durch-die-beitragsvorauszahlung-zur-privaten-krankenversicherung-und-pflegepflichtversicherung-einfach-steuern-und-geld-sparen/ 06 https://www.vesting-stb.de/einfach-steuern-und-geld-sparen-durch-die-beitragsvorauszahlung-zur-privaten-krankenversicherung/ 5. Steuertipp: Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen für den eigenen Haushalt bezahlen noch in 2020 Zusatztipp: Verteilung der Bezahlung der Handwerkerleistungen auf 2020 und 2021, wenn die Höchstbeträge überschritten sind https://www.vesting-stb.de/aktuelles/downloadbereich/private-steuern/ 6. Steuertipp: Ziehen Sie die Bezahlung von Rechnungen ins Jahr 2020 vor und verschieben die Zahlung von Einnahmen ins Jahr 2021 7. Steuertipp: Einkommensteuererklärung für das Jahr 2016 noch abgeben, um die Steuererstattung noch zu retten oder eine Verlustfeststellung noch für 2016 durchzuführen 8. Steuertipp: Durch die Anschaffung geringwertiger Wirtschaftsgüter, die sogenannten GWGs, können Steuern bei Betrieben in 2020 gespart werden https://www.vesting-stb.de/durch-die-anschaffung-geringwertiger-wirtschaftsgueter-gwgs-steuern-sofort-und-einfach-sparen/ 9. Steuertipp: Nutzen der Sonderabschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter bei kleinen oder mittleren Betrieben für Anschaffungen noch in 2020 https://www.vesting-stb.de/steuern-einfach-sparen-durch-die-sonderabschreibung-fuer-bewegliche-wirtschaftsgueter/ 10. Steuertipp: Investitionen für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bei Betrieben noch in 2020 durchführen https://www.vesting-stb.de/degressive-abschreibung-afa-nutzen-um-steuern-einfach-und-schneller-zu-sparen/ weiterlesen: https://www.vesting-stb.de/steuertipp-10-steuertipps-fuer-2020-um-noch-steuern-zu-sparen/ Für Anregungen, Feedback oder Themenwünsche nehmen Sie gern Kontakt mit Vesting & Partner auf oder vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Mail: [email protected] Tel: 0551/498010 Steuerberatung Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/ Lohn & Gehalt Personalwesen Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/personalwesen/ Für viele weitere Informationen, Impulse, Tipps und zum Nachlesen des Inhalts besuchen Sie uns gern auf unserem Blog https://www.vesting-stb.de/blog oder unserer Webseite https://www.vesting-stb.de/. 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Spätere Änderungen durch Änderung der Gesetze, Rechtsprechung und der Auffassung der Finanzverwaltung sind jederzeit möglich, können daher nicht berücksichtigt sein und werden nicht nachträglich berücksichtigt. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle einzelfallbezogene steuerliche oder rechtliche Beratung ersetzen und führen zu keiner vertraglichen Bindung. Die Gesetzesänderungen, der ständige Wandel durch Rechtsprechung, die Änderung der Auffassung der Finanzverwaltung oder deren andere Auffassung machen es notwendig, Haftung und Gewähr generell auszuschließen. Bis bald. Ihre Sabine Banse-Funke