Weihnachtsgeschenke an Arbeitnehmer: Was ist steuerpflichtig, steuerfrei, welche Nebenkosten fallen beim Arbeitgeber an?

Steuern sparen Gewinne steigern - En podcast af Steuerberaterin Sabine Banse-Funke Vesting & Partner

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Wie ist die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Weihnachtsgeschenke an Arbeitnehmer, was ist mit der Pauschalsteuer, welche Ausgaben kann der Arbeitgeber absetzen und welche Nebenkosten entstehen beim Arbeitgeber. In der Weihnachtszeit werden wir als Steuerberater häufig gefragt, wie viel und ob ich überhaupt dem Arbeitnehmer zu Weihnachten etwas schenken kann. Zunächst klären wir ein paar Grundlagen und später machen wir dann auch ein paar Beispiele. Was kann der Arbeitgeber als Betriebsausgaben für die Weihnachtsgeschenke an Arbeitnehmer absetzen? Was ist mit der Pauschalsteuer nach § 37b EStG auf die Geschenke? Was ist mit der Sozialversicherung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wenn die Pauschalsteuer anfällt bzw. das Geschenk individuell versteuert wird? Wie sieht die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Weihnachtsgeschenke beim Arbeitnehmer und Arbeitgeber genau aus? Geschenke bis 44 € brutto (bis 31.12.2021, ab 2022 50 €) pro Arbeitnehmer im Monat und die Anwendung der 44 € Freigrenze ist inklusive des Geschenkes noch nicht beim Arbeitnehmer in dem Monat ausgeschöpft Beispiel:  Weihnachtsgeschenke an Arbeitnehmer in Höhe von 35 €, kein monatlicher Sachbezug Arbeitnehmer hat die 44 € Freigrenze in dem Monat schon ausgeschöpft oder das Geschenk überschreitet 44 € brutto Beispiel Weihnachtsgeschenke an Arbeitnehmer: 52 €, Übernahme der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung auf das Geschenk Arbeitnehmer hat einen monatlichen Sachbezug und mit dem Weihnachtsgeschenk zusammen wird die 44 € Grenze (ab 2022 50 € Grenze) überschritten Beispiel: Sachbezug und Weihnachtsgeschenk an den Mitarbeiter überschreiten in der Summe 44 € im Monat Besonderheit: Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter bis brutto 60 € bei Ausgabe der Geschenke auf der Weihnachtsfeier Zusammenfassung zur Lohnsteuer und Sozialversicherung bei Geschenken an Arbeitnehmer Folge Weihnachtsgeschenke für Kunden und Geschäftsfreunde: https://www.vesting-stb.de/weihnachtsgeschenke-fuer-geschaeftsfreunde-und-kunden-was-ist-von-der-steuer-absetzbar/ Folge Weihnachtsfeier: https://www.vesting-stb.de/weihnachtsfeier-lohnsteuer-und-sozialversicherung-was-ist-steuerpflichtig-steuerfrei-sozialversicherungsfrei-und-sozialversicherungspflichtig/ Weiterlesen zur Folge: https://www.vesting-stb.de/weihnachtsgeschenke-an-arbeitnehmer-was-ist-steuerpflichtig-steuerfrei-welche-nebenkosten-fallen-beim-arbeitgeber-an/ Für Anregungen, Feedback oder Themenwünsche nehmen Sie gern Kontakt mit Vesting & Partner auf oder vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Mail: [email protected]  Tel: 0551/498010 Steuerberatung: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/ Lohnbuchhaltung, Gehalt, Personalwesen: https://www.vesting-stb.de/leistungen/personalwesen/ Unternehmensberatung: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/unternehmensberatung/ Für viele weitere Informationen, Impulse, Tipps und zum Nachlesen des Inhalts besuchen Sie uns gern auf unserem Blog https://www.vesting-stb.de/blog oder unserer Webseite https://www.vesting-stb.de/. Hier können Sie sich zum Newsletter anmelden https://www.vesting-stb.de/aktuelles/informationenfuerheilberufe/. Abonnieren Sie den Podcast, damit Sie keine Folge mehr verpassen https://www.vesting-stb.de/podcast! Besuchen, abonnieren und folgen Sie uns auf Facebook, XING, Twitter, Instagram, YouTube, LinkedIn, TikTok! Wenn Ihnen die Folge gefallen hat, würden wir uns über eine 5 Sterne Bewertung und eine kurze positive Rezension bei iTunes freuen. Sie tragen dazu bei, dass der Podcast in den Podcast Apps und auf diversen Plattformen leichter gefunden wird und somit noch mehr Zuhörer erreicht. Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung, Interpretation und Erfahrung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke wieder. Spätere Änderungen durch Änderung der Gesetze, Rechtsprechung und der Auffassung der Finanzverwaltung sind jederzeit möglich, können daher nicht berücksichtigt sein und werden nicht nachträglich berücksichtigt. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle einzelfallbezogene steuerliche oder rechtliche Beratung ersetzen und führen zu keiner vertraglichen Bindung. Die Gesetzesänderungen, der ständige Wandel durch Rechtsprechung, die Änderung der Auffassung der Finanzverwaltung oder deren andere Auffassung machen es notwendig, Haftung und Gewähr generell auszuschließen. Bis bald. Steuerberater Sabine Banse-Funke, Göttingen

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