Gewerbe unter Strom: Förderung von Ladesystemen für E-Fahrzeuge
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Das Bundesverkehrsministerium hat eine neue Förderrichtlinie „Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen“ veröffentlicht. Darüber wird künftig der Aufbau von Ladeinfrastruktur an Mitarbeiterparkplätzen, für Elektrofahrzeuge betrieblicher oder kommunaler Flotten sowie für Dienstfahrzeuge gefördert. Das BMVI gibt an, mit dem neuen Programm die Elektromobilitätsförderung um einen wichtigen Baustein zu ergänzen – neben der inzwischen ausgelaufenen Wallbox-Förderung für private Ladepunkte, dem Programm „Ladeinfrastruktur vor Ort“ für öffentliche Ladepunkte sowie natürlich das viel diskutierte Deutschlandnetz für HPC-Laden. Doch was gibt es hierbei zu beachten? Und aus welchen Erfahrungen können hier Lehren gezogen werden? Das und mehr verrät Conrad Hammer von der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur in Berlin. Timeline: 1.26: Aktuelle Kennzahlen vom Potential für Ladeinfrastruktur im Gewerbe 7.40: Was zeigt die Erfahrung aus bisherigen Programmen, worauf ist zu achten? 10.35: Wie kommt man konkret in den Genuss der Förderungen? 14.02: Wer darf Strom verkaufen und wer bezahlt diesen Strom? 22.25: Bei welchen Förderungen sollte man sich mit der Antragstellung beeilen?