Bundestagsausschüsse: AfD scheitert vor Bundesverfassungsgericht
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Die AfD hat kein automatisches Recht auf den Vorsitz in Bundestagsausschüssen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Zur Begründung hieß es, zwar habe eine Partei einen Anspruch auf Gleichberechtigung. Die Ausschüsse dürften aber selbst entscheiden, ob sie einen Vorsitzenden akzeptieren. Dies verstoße nicht gegen die Geschäftsordnung des Bundestags. Zudem habe es in den Ausschüssen berechtigte Zweifel an der Eignung der betreffenden Kandidaten gegeben. Die Fraktion der AfD hatte geklagt, weil seit 2019 mehrere ihrer Mitglieder bei der Wahl zum Vorsitzenden eines Ausschusses durchfielen oder später abgelehnt wurden.