OVG Münster: AfD bleibt rechtsextremer Verdachtsfall

Der Verfassungsschutz darf die AfD weiter als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen und beobachten. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat einen Widerspruch der Partei in einem Berufungsverfahren abgelehnt. AfD-Chefin Alice Weidel und Bundessprecher Tino Chrupalla sprachen nach Verkündung der Entscheidung von mangelnder Verfahrensführung. Inhaltlich entlastende Punkte seien nicht in das Urteil einbezogen worden - für die AfD könne aus dem heutigen Urteil keinesfalls eine sofortige Hochstufung oder ein Parteiverbot abgeleitet werden. Man werde dem Urteil "selbstverständlich" widersprechen.

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